Hilfe bei einem Unfall <<< Vermietung  

Sie haben einen Unfall - kein Problem!

Ab jetzt übernehmen WIR Ihre Interessen.

Wir kommen an jede Unfallstelle und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bei einem unverschuldeten Unfall kümmern wir uns um die Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden. Das bedeutet, dass der Schadensverursacher den gesamten Schaden, der durch dieses Ereignis entstanden ist, ersetzen muss (§249 BGB). In der Regel setzt sich dieser Schaden aus mehreren Positionen (Sachschaden, evtl. Personenschaden) zusammen.

Wir haben, insbesondere in den letzten Jahren festgestellt, dass immer mehr Versicherer versuchen, durch ein geschicktes Schadenmanagement Kosten bei der Abwicklung eines Schadens einzusparen.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen oder durch die deutsche Rechtsprechung sind die folgenden Rechte für den Geschädigten durchsetzbar:

• die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen
• die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
• die freie Wahl der Reparaturwerkstatt
• die freie Wahl bei der Beschaffung eines Mietwagens

Ist die Rechtslage eindeutig, müssen die Kosten der o.g. Leistungen in vollem Umfang von der gegnerischen Versicherung beglichen werden.

Gerne übernehmen wir die Vermittlung an einen Sachverständigen, der Ihnen ein Schadengutachten erstellt. Dieses Gutachten entscheidet über Reparatur oder wirtschaftlichen Totalschaden. Danach entscheiden Sie was mit Ihrem Kfz weiter passiert.

Rechts auf unserer Seite haben wir Ihnen ein Unfallformular bereitgestellt. Am besten gleich ausdrucken und im Handschuhfach aufbewahren!

Unfallformular
Mappes GmbH
  Unfallersatzwagen <<< Vermietung  

Sie haben die freie Wahl bei der Auswahl Ihres Mietwagens!

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens, sofern Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und/oder nicht mehr verkehrssicher ist.

Man unterscheidet zwischen Reparaturschaden und Totalschaden:
Ist Ihr Fahrzeug noch zu reparieren besteht der Anspruch auf einen Mietwagen für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug instandgesetzt wird.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr durch einfache Maßnahmen in einen fahrfähigen bzw. verkehrssicheren Zustand gebracht werden können, ist die Inanspruchnahme des Mietwagens vom Zeitpunkt des Unfalls bis zur Fertigstellung des beschädigten Fahrzeuges statthaft.

Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Zeit, die Sie zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges benötigen. In der Regel sind das 14 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass es sich um einen Totalschaden handelt.

Sie haben grundsätzlich das Recht auf einen Mietwagen für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug instandgesetzt wird (Reparaturschaden), bzw. für den Zeitraum zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges (Totalschaden). Der erforderliche Zeitraum wird durch den Sachverständigen im Gutachten festgelegt.

Sämtliche Kosten machen wir gerne für Sie, direkt bei der gegnerischen Versicherung, geltend.

  Kfz-Sachverständiger <<< Vermietung  

Sie haben die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen!

Nur die Auswahl eines freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der ein anerkanntes Beweissicherungsgutachten erstellt, gewährleistet, dass Ihre sämtlichen Ansprüche aus dem Fahrzeugschaden ermittelt werden.

Die Kosten für den eigenen Kfz-Sachverständigen müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Der freie, unabhängige Kfz-Sachverständige leistet für Sie:
• die Beweissicherung
• er ermittelt den korrekten Fahrzeugschaden
• er legt den Reparaturweg fest
• er legt die Reparaturdauer fest
• er ermittelt die Wertminderung
• er ermittelt den Wiederbeschaffungswert
• er ermittelt den Restwert beim Totalschaden
• er erstellt eine Reparaturbestätigung